AGB

Gültig ab 1. Januar 2027

Kundenbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fresh Start Reinigung, Bahnhofstrasse 1, 5502 Hunzenschwil

Diese Kundenbestimmungen ergänzen Offerten, Auftragsbestätigungen und laufende Reinigungsaufträge von Fresh Start Reinigung. Individuell schriftlich vereinbarte Regelungen gehen diesen Bestimmungen vor.

Mit der Auftragserteilung bzw. bei bestehenden Kunden mit der Fortführung des Auftrags nach Erhalt dieser Bestimmungen gelten sie als Bestandteil der Geschäftsbeziehung.

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1.Vereinbarte Reinigungstermine / Einsatzplanung

Vereinbarte Reinigungstermine und Einsatzzeiten sind verbindlich. Fresh Start Reinigung reserviert dafür Mitarbeitende und entsprechende Arbeitszeit.

Änderungen, Verschiebungen oder Absagen sind möglichst frühzeitig per Telefon, E-Mail oder WhatsApp mitzuteilen.

2.Kurzfristige Absagen / Verschiebungen

Bei einer Absage oder Verschiebung mindestens zwei Arbeitstage vor dem vereinbarten Einsatz entstehen keine Kosten.

Bei einer Absage weniger als zwei Arbeitstage, jedoch mindestens einen Arbeitstag vor dem Einsatz, kann Fresh Start Reinigung bis zu 50 % der für den Einsatz vorgesehenen Arbeitskosten als Ausfallentschädigung verrechnen.

Bei einer Absage weniger als einen Arbeitstag vor dem Einsatz oder am Einsatztag können bis zu 100 % der vorgesehenen Arbeitskosten verrechnet werden.

Absage bzw. VerschiebungAusfallentschädigung
mindestens 2 Arbeitstage vor dem Einsatzkeine Kosten
weniger als 2, aber mindestens 1 Arbeitstag vorherbis 50 %
weniger als 1 Arbeitstag vorher oder am Einsatztagbis 100 %

Prozentangaben beziehen sich auf die für den Einsatz vorgesehenen Arbeitskosten.

Als Arbeitstage gelten Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Geschäftssitz von Fresh Start Reinigung.

Die Ausfallentschädigung bezieht sich auf die reservierte Personalzeit. Nicht angefallene Material- oder sonstige Fremdkosten werden nicht zusätzlich verrechnet.

3.Kein Zutritt / verhinderter Einsatz / Wartezeit

Kann die Reinigung zum vereinbarten Zeitpunkt aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, nicht oder nicht vollständig ausgeführt werden, gilt dies als kurzfristige Absage. Dies betrifft insbesondere fehlende oder nicht funktionierende Schlüssel, Badges oder Zugangscodes, nicht deaktivierte Alarmanlagen oder einen anderweitig verhinderten Zutritt.

Entsteht durch einen verspäteten Zugang oder andere kundenseitige Umstände Wartezeit, kann diese als Arbeitszeit verrechnet werden.

4.Ferien / planbare Abwesenheiten / Betriebsunterbrüche

Ferien, Betriebsferien, längere Abwesenheiten oder andere vorhersehbare Unterbrüche sollen möglichst frühzeitig mitgeteilt werden, mindestens jedoch zwei Arbeitstage vor dem betroffenen Reinigungstermin.

Bei einer späteren Mitteilung gelten die Bestimmungen über kurzfristige Absagen und Verschiebungen.

5.Änderungen des Reinigungsumfangs / Zusatzarbeiten

Änderungen des vereinbarten Reinigungsumfangs sind Fresh Start Reinigung möglichst vor dem Einsatz mitzuteilen. Zusätzliche Arbeiten werden nach effektivem Aufwand und dem dafür geltenden Stundenansatz verrechnet.

Arbeiten, welche als Spezialreinigung einzustufen sind, werden nach dem dafür geltenden Tarif abgerechnet. Soweit möglich informiert Fresh Start Reinigung den Kunden vor Ausführung über einen wesentlichen zusätzlichen Aufwand.

6.Voraussetzungen am Einsatzort

Der Kunde stellt sicher, dass die vereinbarten Räume und Bereiche zum Einsatzzeitpunkt zugänglich sind und die für die Reinigung notwendigen Anschlüsse wie Wasser und Strom verwendet werden können.

Besondere Gefahren, empfindliche Materialien, spezielle Zugangsvorschriften, Alarmanlagen, Tiere oder sonstige für den Einsatz relevante Umstände sind Fresh Start Reinigung vorgängig mitzuteilen.

7.Reklamationen / Schäden

Beanstandungen zur ausgeführten Reinigung sind Fresh Start Reinigung möglichst rasch mitzuteilen, damit der Sachverhalt geprüft und bei berechtigter Beanstandung eine geeignete Nachbesserung organisiert werden kann.

Festgestellte Schäden sind ebenfalls unverzüglich zu melden. Fresh Start Reinigung prüft den Sachverhalt und das weitere Vorgehen im Einzelfall.

8.Absage oder Verschiebung durch Fresh Start Reinigung

Muss ein Einsatz durch Fresh Start Reinigung abgesagt oder verschoben werden, entstehen dem Kunden für den nicht ausgeführten Einsatz keine Kosten. Nach Möglichkeit wird ein Ersatztermin angeboten.

9.Kulanz bei aussergewöhnlichen Situationen

Bei aussergewöhnlichen und nicht vorhersehbaren Umständen kann Fresh Start Reinigung im Einzelfall ganz oder teilweise auf eine Ausfallentschädigung verzichten. Daraus entsteht kein Anspruch auf eine entsprechende Behandlung zukünftiger Fälle.

10.Preise / Rechnungsstellung / Zahlungsbedingungen

Die Verrechnung erfolgt gemäss der jeweils vereinbarten Offerte, Auftragsbestätigung oder den mit dem Kunden vereinbarten Stundenansätzen. Zusätzliche oder vom ursprünglichen Auftrag abweichende Leistungen werden nach effektivem Aufwand verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug kann Fresh Start Reinigung folgende Mahngebühren erheben:

MahnstufeGebühr
Zahlungserinnerungkostenlos
Erste MahnungCHF 10.00
Zweite MahnungCHF 20.00

Für jede Mahnstufe wird grundsätzlich eine Zahlungsfrist von 7 Kalendertagen eingeräumt. Bei Zahlungsverzug kann ein Verzugszins von 5 % pro Jahr gemäss Art. 104 OR geltend gemacht werden. Bleibt die Zahlung trotz letzter Mahnung aus, behält sich Fresh Start Reinigung vor, die Forderung auf dem gesetzlichen Weg einzufordern.

11.Kündigung / Beendigung von Aufträgen

Laufende bzw. regelmässig wiederkehrende Reinigungsaufträge können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat auf Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, sofern in der Offerte, Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung keine andere Kündigungsfrist festgelegt ist.

Die Kündigung ist schriftlich oder in Textform, insbesondere per E-Mail oder WhatsApp, mitzuteilen.

Bereits vereinbarte Reinigungstermine bis zum Ende der Kündigungsfrist bleiben verbindlich. Werden einzelne Einsätze während der Kündigungsfrist kurzfristig abgesagt oder verschoben, gelten die Bestimmungen gemäss Ziffer 2.

Einzelaufträge enden mit vollständiger Ausführung des vereinbarten Auftrags, ohne dass eine separate Kündigung erforderlich ist.

Das Recht beider Parteien, die Zusammenarbeit aus wichtigem Grund oder aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen vorzeitig zu beenden, bleibt vorbehalten.

12.Geltung / Änderungen

Diese Kundenbestimmungen gelten ab 1. Januar 2027. Fresh Start Reinigung kann sie für zukünftige Einsätze oder Vertragsperioden anpassen. Wesentliche Änderungen werden den Kunden in geeigneter Form mitgeteilt.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

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